Unglaubliches in Birkenfeld

Da vom Junior des Birkenfelder Biogasanlagenbasisbetriebs in der Schule behauptet wurde, der Text weiter oben würde nicht stimmen! Daher ein kleiner Auszug aus dem Aktenvermerk des Bauamts MSP vom 01.08.2017 aus der Bauakte der Biogasanlage Blatt 707:

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kleinerAuszug707.

Dies bedeutet dann konkret, eine nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige  Biogasanlage, die nicht so gebaut wurde wie genehmigt, steht praktisch ohne Genehmigung da und muss neu genehmigt werden.

 

Die Biogasanlagenbetreiber, die Gemeinde Birkenfeld und die VG Marktheidenfeld versuchten die Gesetzeslage nach § 67 Abs. 2 BlmSchG mit einem Tekturantrag zu umgehen, die aktuelle Rechtslage wurde von unserer Anwältin bereits im Parallelverfahren (Umnutzung meines Wohnhauses) umfangreich erläutert. 

Mit Inbetriebnahme des zweiten Motors wurde gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz die Anlage genehmigungspflichtig. Der weitere Betrieb der Anlage stellt eine Straftat nach § 327 StGB (unerlaubtes Betreiben von Anlagen) dar.

 Aber es ist schon klar, dass der Nachbar der sein Wohnhaus Baujahr 1976 weiter nutzen möchte der "Verbrecher" ist.